Tarifinformationen

Dank des Ausbildungsniveaus der Mitglieder des SVO-FSO (Schweizerischer Verband der Osteopathen) wurde die Osteopathie als unabhängiger Heilberuf und im Gesundheitsberufegesetz per 1. Februar 2020 anerkannt. Die Osteopathie wird als direkte Therapieform in der Regel ohne ärztliche Verordnung im Rahmen der Zusatzversicherung (Natur- und Komplementärtherapie) von den Krankenkassen übernommen. Der Umfang der Rückerstattung hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. Ich empfehle Ihnen, sich vor der ersten Behandlung bei der Krankenkasse zu informieren. Falls die Ursache Ihrer Beschwerden von einem Unfall herrührt, ist eine schriftliche Kostengutsprache der Unfallversicherung ratsam.

Seit 1. April 2017 arbeite ich nicht mehr mit den Krankenkassen der Helsana Gruppe (Helsana, Progrès, Avanex und Sansan) zusammen. Patienten mit Zusatzversicherung bei der Helsana Gruppe behandle ich selbstverständlich gerne weiter als Privatpatienten/Selbstzahler.

Behandlungsdauer

Die Behandlungsdauer ist abhängig von den spezifischen Dysfunktionen und dauert in der Regel 45 Minuten. Bei Kindern und Säuglingen beträgt die Behandlungsdauer in der Regel 30 Minuten.

Kosten

Die Behandlungskosten richten sich nach der Dauer der Behandlung und betragen CHF 17.00 pro 5 Minuten.

Die Rechnung wird Ihnen direkt von der Ärztekasse zugestellt.

Sofern Sie an einem vereinbarten Termin verhindert sind, können Sie diesen bis 24 Stunden vorher annullieren. Sie ersparen sich damit die Verrechnung der Behandlungskosten.